im fachlichen und überfachlichem Bereich

 

fachlicher Bereich:

  1. JMLA
    Ab 1998 gibt es Zuschüsse für jedes bestandene Jungmusiker-Leistungsabzeichen in Bronze, Silber und Gold (kein Junior)

    derzeit zwischen 21,00 € pro bestandenes JMLA. Kommt automatisch durch Verbandsmeldung, bezuschusst werden nur Kinder die mit Commusic gemeldet sind.

  2. Jugendwertungsspiel
    Zuschuss ist seit 2004 gestrichen

  3. Kooperation Schule - Verein
    projektbezogene Kooperation, Einzelkooperation

    Antrag mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung, aber spätestens 1.Sept beim Regierungspräsidium Karlsruhe mit Antragsformular stellen

    Dauerkooperation ganzjährige intensive Kooperation wird mit 250 € - 600.- € bezuschußt.
    Anträge mit Formular zum 31.1. über die BDB Geschäftsstelle zum Reg. Präs. Freiburg, an das Kultusministerium
    weiter Infos und Formulare im Internet unter www.schulmusik-online.de und www.bdb-blaeserjugend.de

 

 

Überfachlicher Bereich (Freizeitmaßnahmen):

 

  1. Kommunaler Zuschuß
    Dauer: mindestens 3 Tage, inkl. An- und Abreise

    Stadtkreis:
    Zuschuß von 3 € pro Tag und Teilnehmer, pro 10 Teillnehmer auch ein Betreuer.

    bei Stadtjugendausschuß:
    Die von den Teilnehmern unterschriebene Liste wird nach der Maßnahme über die Bläserjugend im BVK eingereicht, Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel werden anteilig bezuschusst. (20%)
    Internationale Jugendbegegnung 8 € pro Tag und Teilnehmer
    Für Krasnodar gibt es noch mehr Geld

    Landkreis:
    Zuschuß von € 1,50 +- € 50,00 (wenn finanziell schwächer gestellte Kinder dabei sind), pro Tag und Teilnehmer bis 18 Jahre grundsätzlich, bis 25 Jahre wenn noch in Ausbildung. Pro 10 Teilnehmer auch für einen Betreuer.

    Landratsamt:
    Die Anträge sind mit dem entsprechenden Vordruck, der beim Landratsamt/Jugendamt oder über BVK erhältlich ist, sowie Teilnehmerliste und Stundenplan dort bis 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme einzureichen.
    Maßnahmen im europäischen Ausland und mit der Partnergrafschaft Gwent können evtl. noch höher bezuschußt werden. Halle, Nottingham, Nancy, Krasnodar (GUS), Temesvar.
    Im Ausland bis zu 50% der Fahrtkosten, im Inland 15.- pro Tag und Teilnehmer. Vier Wochen vor Reisebeginn beantragen.

  2. Zuschuß über Bundesjugendplan (über Deutsche Bläserjugend)
    internationale Jugendbegegnung über BDB Geschäftsstelle Staufen (Frau Renkl) bei der Deutschen Bläserjugend
    Zusatzanträge können dazu noch über Landesjugendplan gestellt werden, vor allem bei Fahrten in Partnerregionen Bad.-Württ.

    Dauer: mindestens 5 Tage, ohne An- und Abreise, höchstens 30 Tage

    Alter: 12 - 26 Jahre

    Zuschußhöhe: Für Begegnungen im Ausland bis zu 40 % der Fahrtkosten, höchstens aber
    350.- € pro Teilnehmer

    Programm: Die Begegnungen dürfen sich nicht nur auf den musikalisch, fachlichen Bereich
    beschränken. Es muß genügend Zeit eingeplant werden, um die Lebensverhältnisse des Gastlandes kennenzulernen.
    Es muß für die Gesamtzeit der Begegnung eine feste Partnergruppe vorhanden sein.

  3. Zuschuß über das Deutsch - Französische Jugendwerk (über Deutsche Bläserjugend)
    Es gelten ähnliche Bedingungen wie unter 2. beschrieben

    Anträge für Zuschüsse aus dem Bundesjugendplan bzw. dem Deutsch - Französischen Jugendwerk müssen bis spätestens 01.09. des Vorjahres der Maßnahme gestellt werden.

  4. Zuschuß über Landesjugendplan (über BDB (Brigtte Nies) dann über Regierungspräsidium Freiburg)

    1. Jugenderholungsmaßnahmen
    Einsatz von Betreuern
    Dauer: mindestens 5, höchstens 21 Tage
    Alter: mindestens 18 (auch schon ab 16)
    Alter der Teiln.: 6 -18
    Zuschußhöhe: 9,20 € pro Tag pro Betreuer
    Anzahl: je 11 Jugendl. 1 Betreuer, Ski 6:1, mit Behinderten 3:1, mit Schwersteh. 1:1
    Der Zuschuß wird nicht für Betreuer des öffentlichen Dienstes gewährt, wenn diese bezahlten Sonderurlaub bekommen.


    2a. Teilnehmer aus finanziell schwächer gestellten Familien
    Dauer: mindestens 5 inkl. An- und Abreise, höchstens 21 Tage
    Alter: 6 - 18
    Zuschußhöhe: bis 5,10 € pro Tag und Teilnehmer, bei einer Eigenbeteiligung von mindestens 2,50 €
    Voraussetzung: Das Nettoeinkommen der Familie darf den Haushaltsgrundbetrag von 520.- € +260.- € für jedes Haushaltsmitglied nicht überschreiten.


    2b. Jugenderholungsmaßnahmen mit Behinderten und Nichtbehinderten
    jede Gruppe muß 1/3 der gesamten Gruppe umfassen.
    Dauer: mindestens 5 inkl. An- und Abreise, höchstens 21 Tage
    Alter: 6 - 26
    Zuschußhöhe: pro Tag und TN bis zu 12,80 € , höchstens jedoch 50% der Gesamtkosten

    Anträge für Zuschüsse aus dem Landesjugendplan müssen in der Regel am Ende des vorhergehenden Jahres, in dem die Maßnahme stattfindet, gestellt werden.


    3. Beschaffung und Reparatur von Großzelten und Zeltmaterial
    Zuschußfähig sind Beschaffung, Ausrüstung und größere Reparaturen von Großzelten für 6 und mehr Pers., auch Bette, Abdeckplanen, Kochgeschirr usw.


    4. Zusatzanträge zum Bundesjugendplan

    Zusatzanträge für internationale Jugendbegegnungen in bestimmten Ländern


  5. Allgemeine Hinweise !! WICHTIG !!

    Bei den angegeben Zuschußbeträgen handelt es sich um Höchstbeträge, die gewährt werden, wenn die Haushaltsmittel hierfür ausreichen. Einige Gelder sind im Moment eingefroren. Auskünfte im Voraus bitte beim BVK, Stadt-, Kreis-, Landesjugendring, Landratsamt oder Reg. Präsidium einholen.

    Anträge für Zuschüsse aus dem Landesjugendplan müssen in der Regel am Ende des vorhergehenden Jahres, in dem die Maßnahme stattfindet, bei der Geschäftsstelle vom BDB gestellt werden.

    Anträge für Zuschüsse von den Kommunen bzw. dem Kreis können im Nachhinein gestellt werden.

    Anträge für Zuschüsse aus dem Bundesjugendplan bzw. dem Deutsch - Französischen Jugendwerk müssen bis spätestens 01.09. des Vorjahres der Maßnahme gestellt werden.

    Bei allen Maßnahmen müssen genaue Teilnehmerlisten geführt werden, die die Teilnehmer unterschreiben.

    Eine Doppelbezuschussung ist möglich, wenn deklariert

    Freistellung von Arbeit: kann für Tätigkeiten bei den verschiedenen jugendpflegerischen Maßnahmen beantragt werden.

    Der Antrag muß von der Bläserjugend im BVK gestellt werden.

    Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sollten bezahlten Sonderurlaub erhalten, bei anderen Arbeitgebern besteht kein Anspruch darauf.